Die Antwort darauf lautet ganz klar: NEIN! Allerdings gilt es, von beiden Seiten bestimmte Maßgaben einzuhalten. Das wären Verhaltensregeln für den Mountainbiker und ein Mindestmaß an Toleranz von Seiten der Wanderer. Diese ist fast ausnahmslos vorhanden, wenn die Wanderer sehen, wie sich die Biker den Berg hochkämpfen und dass sie auf die Wanderer Rücksicht nehmen. Wichtig ist der gegenseitige Respekt, der freundliche Gruß des Bikers - gewürzt mit einem Schuss Humor "kann ich Sie ein Stück mitnehmen" - das langsame Vorbeifahren an Personen mit ausreichendem Abstand.
Nicht akzeptiert wird der Transport von Bike und Biker mittels Lift oder Fahrzeug, Downhill auf Wanderwegen geht gar nicht! Dafür braucht es eigens für diesen Sport reservierte und für jede andere Nutzung gesperrte Wege. Alles Andere ist für Biker und Wanderer zu gefährlich.
Bergab wird man wegen der in Relation zum Wanderer größeren Geschwindigkeit meist erst spät wahrgenommen und vorangehende Personen können leicht erschrecken. Deshalb sollte man sich den Wandern grundsätzlich langsam nähern und sich frühzeitig durch ein freundliches "Entschuldigung" oder "Hallihallo" bemerkbar machen. Bei potenziell gefährlichen Situationen für Biker und Wanderer steigt man am besten vom Bike und wartet bis der Weg frei ist.
Schön ist, wenn man sich auf einem Übergang oder auf einer Hütte wieder trifft, keinen Ärger miteinander hatte und sich gegenseitig für die Leistung anerkennt. Am Eisjöchl hat uns beispielsweise eine Gruppe italienischer Wanderer gebeten, mit ihnen dort für ein Foto zu posieren, denn auf fast 2.900 Metern hätten sie keine Fahrräder vermutet.
Will man partout einen Weg befahren, der schmal ist und wo man weiß oder vermutet, dass dort
viele Wanderer unterwegs sind, dann kann man das im Sommer auch am Abend machen. Dann sind die Tage
lang, die Wanderer meist schon weg und nach acht Uhr abends stört man niemanden mehr.
In Südtirol gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung für das Mountainbiken. Grundsätzlich gilt, dass dort wo ein Weg besteht, auch das Mountainbiken ausgeübt werden darf, außer wenn dieser Weg oder das Gebiet prinzipiell für das Mountainbiken gesperrt ist. Dies ist in den Naturparks generell und in den Landschaftsschutzgebieten meistens der Fall, dort gelten eigene Bestimmungen. Auch können Gemeinden bestimmte Wege auf Antrag sperren. Das Befahren öffentlichen oder privaten Grundes wird meist
geduldet, aber man sollte nicht unnötigen Lärm erzeugen, Zäune und Gitter wieder schließen, keinen Müll hinterlassen, Sitten und
Gebräuche in der Region respektieren. Denn auch hier gilt, dass die Freiheit des Einzelnen dort aufhört, wo die des Anderen anfängt.
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