Gegen Ende des Bergsommers waren die Tageszeitungen voll mit Schlagzeilen über die Gefahren des Mountainbikens. Anlass war ein tödlicher Absturz auf der Demut Passage - einem ziemlich kniffligen Abschnitt auf dem Stoneman Trail im Hochpustertal - und einige andere Unfälle mit dem MTB (Allerdings gab es in dieser Zeit auch sechs Todesfälle bei Kletterern/Bergwanderern in Südtirol). Sehr schnell haben sich dann viele "sogenannte Experten" mit den Gefahren des Mountainbikens befasst. Und noch schneller waren sie in der Beurteilung des Risikos und der Zuweisung von Verantwortung.
Fahren oder doch besser ... |
... absteigen und schieben?! |
Fest steht, dass die Frage nach Sicherheit am Berg nicht pauschal beurteilt werden kann. Im Grunde muss jeder Outdoorsportler selbst in der Lage sein, das Risiko selber einzuschätzen und zu bewerten. Und dann muss er sich fragen, welches Risiko er in Kauf nehmen will. Das ist beim Mountainbiken nicht anders als beim Bergsteigen oder Klettern.
Nicht angehen kann, dass - wenn einmal etwas passiert - die Verantwortung nicht selber übernommen wird, sondern nach einem Dritten gesucht wird, dem diese zugeschoben werden könnte. Dies könnten beispielsweise der Wegehalter des befahrenen Wanderweges oder der Grundbesitzer sein. Es ist zu einfach, die Verantwortung/Haftung auf Dritte abwälzen zu wollen, anstatt sich an die eigene Brust zu klopfen und zu sagen "meine Schuld", "ich war zu leichtsinnig" oder "die Strecke war zu schwierig für meine Fahrkenntnisse".
Aus genau diesen Gründen wird von den Grundbesitzern immer mit mehr Bauchweh das Anlegen/Ausweisen einer neuen Strecke oder die Duldung der Durchfahrt betrachtet. Zu groß scheint für sie das Risiko, das sie in Kauf nehmen, wenn sie die freie Nutzung der Natur und der Wege, die über ihren Grundbesitz verlaufen, tolerieren. Durch das Verhalten einzelner, die nie selbst Schuld an einem Unfall/Missgeschick tragen, sehen sie sich genötigt, allen Nutzern die Durchfahrt zu verwehren.
Andererseit spricht die Rechtsprechung bei Sportunfällen auch von der
sogenannten "Risikoakzeptanz“. Darunter versteht man, dass Schäden, die
zum normalen Risiko dieser sportlichen Tätigkeit gehören, selbst
getragen werden müssen, so z. B. ein Absturz auf einem ausgesetzten
Steig.
Abschnitt Transalp Strecke Tauern - unfahrbar mit enormem Absturzrisiko |
Wenn sich Mountainbiker also - oft getrieben von den Fachmedien - in immer höhere und schwierigere Regionen vorwagen, müssen sie dafür auch gerüstet sein. Das heißt, dass sie sich nicht ohne die notwendige Erfahrung, Kondition und Ausrüstung auf eine Transalp-Strecke stürzen können, im Glauben in einem geschützten Raum zu sein, wie etwa in einem Bikepark.
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